Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.


  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass
  • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
  • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten):

Gebühr: EUR 37,50


Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende):

Gebühr: EUR 59,50

Vorkasse: ja


Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten):

Gebühr: EUR 60,00


Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende):

Gebühr: EUR 82,00


Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland:

Gebühr: EUR 21,00

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.


Für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren:


Geltungsdauer: 6 Jahre


Für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren:


Geltungsdauer: 10 Jahre



Bearbeitungsdauer: 4 Wochen


Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.