Ist ein Ausweisdokument nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).


Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, so ist unter Umständen eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.


Bei dem Verlust eines Reisepasses oder Kinderreisepasses besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Kinderreisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Kinderreisepass benötigt, muss ein neuer Kinderreisepass oder Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.


Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder per E-Mail an die Gemeinde Goldenstedt senden.


Wird ein Ausweisdokument nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und vorzulegen. Informationen dazu finden Sie unter dem Abschnitt Ausweisdokument Meldung nach Wiederauffinden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


Es fallen keine Gebühren an.


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