Dienstleistung
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Die Eheschließung beinhaltet die Erklärung eines Paares vor einer Standesbeamten/einem Standesbeamten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Beide Partner sollen persönlich erscheinen. Ist eine der eheschließenden Personen verhindert, so kann diese die andere eheschließende Person schriftlich bevollmächtigen. Sind beide Eheschließenden aus wichtigen Gründen am Erscheinen bei der zuständigen Stelle verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten anmelden. Bitte bringen Sie dazu das von der verhinderten Person ausgefüllte und unterschriebene Formular mit zu Ihrem Termin für die Anmeldung der Eheschließung.
Schlagwörter
Bevollmächtigung