Dienstleistung
Wohnsitz Statuswechsel
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.