Dienstleistung
Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Schlagwörter
Haftpflicht, Straßenbeleuchtung, umgefahren, angefahren, Unfall, beschädigt