Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


bei Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen:

  • Personalausweis oder Reisepass


andere Personen:

  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Personenstandsurkunde

Ausstellung der Urkunde


Gebühr: EUR 15,00


Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde


Gebühr: EUR 7,50