Dienstleistung
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
bei Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Personenstandsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50