Wenn Sie mehr als eine Wohnung im Inland haben unterscheidet man nach Haupt- und Nebenwohnung. Die Hauptwohnung ist die überwiegend von Ihnen genutzte Wohnung. Also dort, wo Sie sich rein zeitlich "mehr" aufhalten. Kann anhand der Aufenthaltszeiten an den verschiedenen Orten keine Entscheidung getroffen werden, richtet man sich nach dem sogenannten Lebensmittelpunkt, d.h. Freunde, Job, Familie, Hobbies, Sportverein,...)

Natürlich kann es passieren, dass Haupt- und Nebenwohnung "tauschen", dass Sie sich plötzlich mehr an der "Nebenwohnung" aufhalten. Diese Veränderung müssen Sie auch bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anzeigen. Der "Statuswechsel" kann sowohl im Meldeamt des Hauptwohnsitzes, als auch im Meldeamt des Nebenwohnsitzes erfolgen. Die andere Meldebehörde erhält automatisch Nachricht.


Für den Statuswechsel ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig!

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Vorab können die entsprechenden Daten über den Online-Vorgang übermittelt werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.


  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit.

Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen oder vorab über den Online-Vorgang übermitteln.


Die vorwiegende Nutzung eines Nebenwohnsitzes statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes ist zu melden.


Ummeldung Statuswechsel, Wohnung wechseln, Nebenwohnung wird Hauptwohnung