Der Kinderreisepass wurde abgeschafft. Ab dem 01.01.2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt und verlängert werden.

 

Vor diesem Datum ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Verlust Ihrer Gültigkeit (Erreichen des Ablaufdatums oder das Foto im Pass lässt keine Identifikation des Kindes mehr zu) wie gewohnt weiter genutzt werden.

 

Haben Sie vor über die deutsche Landesgrenze zu verreisen, muss für das Kind ein regulärer Reisepass oder Personalausweis beantragt werden. Welches Dokument erforderlich ist, ist von den Einreisebestimmungen des Ziellandes abhängig. Informieren Sie sich bitte selbstständig über die Einreisebestimmungen. Meldebehörden erteilen hier keine Auskünfte.

 

Die Funktion "Reisepass für Kinder (Vorbereitung)" ERSETZT NICHT die Notwendigkeit des persönlichen Erscheinens! 

 

Kinderreisepass, Reiseausweis Kind