Grundsätzlich wird in Meldebehörden zwischen Ummeldung und Anmeldung unterschieden.

 

Anmelden müssen Sie sich, wenn Sie aus einer anderen Gemeinde, Stadt oder einem anderen Land zuziehen.

Ummelden heißt es, wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen. zB zwei Straßen weiter.

 

Unabhängig davon, ob es sich um eine Anmeldung oder eine Ummeldung handelt, müssen Sie sich binnen 2 Wochen nach Einzug in Ihrer Meldebehörde an-/ummelden.

 

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, Bußgelder und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

 

Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Reisepass zu ändern.

 

Für die Ummeldung ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig!

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz gewechselt haben.



Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.


Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

Dieser kann vorab auch schon über den Online-Vorgang vorbereitet werden.

 

Für die Ummeldung ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig!


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