Dienstleistung
Wohnungsgeberbescheinigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie für die Anmeldung in der Meldebehörde eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese Bestätigung müssen Sie dem zuständigen Einwohnermeldeamt bei jeder Anmeldung vorlegen.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist, wer Ihnen die Wohnung, in die Sie einziehen, tatsächlich zur Nutzung überlässt. In der Regel ist das die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
- Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
- Datum des Einzugs
Schlagwörter
Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung, Umzug, Anmeldung, Formular