Zur Ausstellung eines Ausweisdokumentes für ein minderjähriges Kind, dessen Eltern zusammen leben und das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wird das Einverständnis beider Elternteile benötigt. Sollte also nur ein Elternteil zur Beantragung des Ausweisdokumentes für das Kind vorstellig werden, muss dieser Elternteil die schriftliche Einverständnis und den Ausweis (Kopie reicht auch) des abwesenden Elternteils vorlegen.


Weitere Informationen und Hinweise zur Beantragung sind in der Zustimmungserklärung enthalten.

§ 6 Abs. 1 Passgesetz (PassG) in Verbindung mit Nr. 6.1.3.1 Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)


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