Dienstleistung
An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern
Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bewirtschaftet der Landkreis Oldenburg die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle nach den Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Nds. Abfallgesetzes (NAbfG) und nach Maßgabe der Satzung über die Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg.
Die Gemeinden / die Samtgemeinde / die Stadt leisten dem Landkreis Verwaltungshilfe bei der Erfüllung seiner Aufgaben nach der Satzung über die Abfallwirtschaft im Landkreis Oldenburg. Hierunter fällt. u.a. die Entgegennahme von Anträgen zur An-, Ab- und Ummeldung von Abfallbehältern.
An wen muss ich mich wenden?
Das An-, Ab- und Ummelden von Abfallbehältern erfolgt bei der zuständigen Gemeindeverwaltung.
Bearbeitungsdauer
Berücksichtigen Sie bitte, dass die Erledigung 1-2 Wochen dauern kann. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Auftrages.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Verfahrensablauf
Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig aus. Insbesondere die Pflichtfelder müssen Angaben enthalten. Die Angaben werden lediglich für die Abwicklung der An-, Ab-, Ummeldung der Abfallbehälter benötigt und nicht weiter gegeben.
Für die Abholung bzw. Tausch der Tonnen müssen diese sichtbar und zugänglich abgestellt sein. Neue Tonnen sind bereits mit Müllmarken versehen, Nach Bearbeitung des Antrages erhält der/die Eigentümer/in o. Bescheidempfänger/in einen neuen Abgabenbescheid per Post. Bei einem Tausch von defekten Abfallbehältern wird kein neuer Abgabenbescheid erstellt.