Dienstleistung
Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hude (Oldenburg)
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hude (Oldenburg)
Für Aufgaben der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist der Zweckverband Kommunalservice Nordwest zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes. Wenden Sie sich bitte bei entsprechenden Fragen an die Tel. Nr. 04222/94650 oder an die Internetadresse
info@kommunalservice-nw.de
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erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Schlagwörter
Haftpflicht, Straßenbeleuchtung, umgefahren, angefahren, Unfall, beschädigt