Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hude (Oldenburg)
Allgemeine Informationen



Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hude (Oldenburg)

Für Aufgaben der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet ist der Zweckverband Kommunalservice Nordwest zuständig.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Zweckverbandes. Wenden Sie sich bitte bei entsprechenden Fragen an die Tel. Nr. 04222/94650 oder an die Internetadresse  info@kommunalservice-nw.de  .


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Haftpflicht, Straßenbeleuchtung, umgefahren, angefahren, Unfall, beschädigt