Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.


Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.



Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: EUR 6,00
Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr: EUR 6,00

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.


  • wieder gefundener Personalausweis

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