Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich
eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gemäß
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

 

Hinweis:
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigte eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kin-des von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.