Dienstleistung
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich
eines Umzuges eines minderjährigen Kindes gemäß
§§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
Hinweis:
Diese Erklärung ist ab dem 1. November 2015 vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigte eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kin-des von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt.