Neben den reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Falls Sie für diese eine Anerkennung benötigen, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden und einen elektronischen Antrag stellen.


Zur elektronischen Antragstellung

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.


Die Zuständigkeit liegt beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, soweit Sie im Bundesland Niedersachsen tätig werden möchten.
Für eine Anerkennung in einem anderen Bundesland nutzen Sie den Anerkennungs-Finder im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“.


Anerkennungs-Finder im Informationsportal „Anerkennung in Deutschland“

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der anzuerkennenden Berufsqualifikation. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.