Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung , zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der A usstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:


Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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