Dienstleistung
Bestrahlungsanlagen: Zulassung
Einrichtungen zur Bestrahlung im Sinne der Lebensmittelbestrahlungsverordnung müssen zugelassen werden.
Voraussetzungen:
- Die Bestrahlungsanlage muss den Anforderungen der empfohlenen internationalen Verfahrensleitsätze der Codex-Alimentarius-Kommission entsprechen.
- Für die Anlage muss eine verantwortliche Person bestimmt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 12,00 - 2.060,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.