Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.


Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Baudenkmal, Kulturdenkmal