Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind, müssen bei der zuständigen Stelle angezeigt werden.


Es fallen keine Gebühren an.


Das Vorhaben ist mindestens 2 Wochen vor Beginn anzuzeigen.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


  • ausgefülltes Formular "Anzeige Vorhaben nach dem TierSchG"
  • Qualifikationsnachweis des Personals

Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.


Heilhilfsberufe, naturwissenschaftliche Hilfsberufe