Änderungen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) beim ersten Arbeitsverhältnis werden durch Vorlage eines vom Finanzamt ausgestellten Ausdrucks der im jeweiligen Jahr gültigen ELStAM nachgewiesen. Mit jedem neuen Nachweis werden alle bisherigen Eintragungen ungültig. Nur der aktuellste Nachweis gilt.

Was bei der jeweiligen Änderung zu beachten ist, entnehmen Sie bitte der passenden Leistung:

  • Änderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
  • Änderung bei Kircheneintritt
  • Änderung bei Kirchenaustritt
  • Änderung bei Trennung
  • Änderung bei Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft
  • Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden
  • Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern
  • Änderung der Steuerklasse von eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Änderung bei Tod des Ehegatten
  • Änderung von Adress- und Personendaten
  • Änderung für mehrere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern

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