Dienstleistung
Freiwilliger Wehrdienst Informationserteilung
Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).
Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Rahmenbedingungen für den "Freiwilligen Wehrdienst"
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Beratungsstellen der Bundeswehr.
Beratungsstellenfinder
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen enthält die Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“.
Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“ (Herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung)
erforderliche Unterlagen
- Bewerbungsunterlagen für den freiwilligen Wehrdienst
Informationen zu den Bewerbungsunterlagen für den freiwilligen Wehrdienst auf den Seiten der Bundeswehr
Schlagwörter
Freiwilliger Wehrdienst, Grundwehrdienst, FDW, Wehrdienstberatung