Die Wehrpflicht ist seit 01.07.2011 bis auf Weiteres ausgesetzt. An ihre Stelle tritt der freiwillige Wehrdienst (FWD).


Seit dem 01.07.2011 bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern einen freiwilligen Dienst für die Dauer von bis zu 23 Monaten an.
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.


Rahmenbedingungen für den "Freiwilligen Wehrdienst"

Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei den regionalen Beratungsstellen der Bundeswehr. 


Beratungsstellenfinder

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen enthält die Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“.


Broschüre „Freiwillig dienen – Ein Wegweiser für den freiwilligen Wehrdienst“ (Herausgegeben vom Bundesministerium der Verteidigung)

Freiwilliger Wehrdienst, Grundwehrdienst, FDW, Wehrdienstberatung