Wenn Sie zeitlich begrenzte wissenschaftliche Versuche zur Weiterentwicklung von Zusatzstoffen mit Fütterungsversuchen durchführen wollen, benötigen Sie für die Fütterungsversuche die Zulassung der zuständigen Stelle.


Es sind keine Fristen zu beachten.


Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


  • Firmensitz in Niedersachsen

  • Benennung des wissenschaftlichen Leiters des Versuches
  • Angaben zu
    • Versuchsfuttermittelhersteller
    • Versuchsbetrieb
    • Versuchsplan
    • Dauer und Zweck des Versuches
  • Benennung der Tierart