Dienstleistung
Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005
Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.
Welche Gebühren fallen an?
Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Formulare
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.
Registrierungsformular auf der Webseite des Niedersächsichen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)
Schlagwörter
Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005, Registrierung Futtermittelunternehmen