Alle Futtermittelunternehmen einschließlich Landwirte sind verpflichtet, sich bei der zuständigen Stelle registrieren zu lassen.


Zur Zeit wird keine Gebühr erhoben.


Es sind keine Fristen zu beachten.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie das Registrierungsformular.


Registrierungsformular auf der Webseite des Niedersächsichen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)

Futtermittelunternehmen - Registrierung nach Art. 5 VO (EG) Nr. 183/2005, Registrierung Futtermittelunternehmen