Informationen, die beim Kraftfahrt-Bundesamt zu Ihrer Person gespeichert werden, können Sie online selbst einsehen. Dabei handelt es sich um Informationen

  • über geahndete Verkehrsverstöße und vorhandene Punkte (im Fahreignungsregister),
  • über zugelassene Kraftfahrzeuge (im Zentralen Fahrzeugregister) sowie
  • über vorliegende Fahrerlaubnisse (im Zentralen Fahrerlaubnisregister).

Diese Möglichkeit der Selbstauskunft haben nur Sie als betroffene Person. Dritte (etwa Ihr Arbeitgeber) können Ihre Daten nicht einsehen.

Um Ihre Informationen einzusehen, ist es lediglich notwendig, sich mit einem elektronisch lesbaren Personalausweis oder einem elektronisch lesbaren Aufenthaltstitel auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes zu authentifizieren.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Unmittelbar – Online-Ausgabe der Auskunft im PDF-Format


Die Zuständigkeit liegt beim Kraftfahrt-Bundesamt.


  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis
  • passendes Kartenlesegerät
  • Ausweis-App-Software

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit eingeschaltetenm elektronischer Identitätsnachweis

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