Für den selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A zu § 1 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO) als stehendes Gewerbe ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Sie oder Ihr Betriebsleiterin/Ihr Betriebsleiter können als

  • Diplom-Ingenieurin/Diplom-Ingenieur oder Ingenieurin/Ingenieur
  • Absolventin/Absolvent einer technischen Hochschule bzw. einer staatlich oder staatlich anerkannten Fachschule für Technik und für Gestaltung

mit dem zulassungspflichtigen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden, dem der Studien- oder Schulschwerpunkt entspricht.

Entsprechendes gilt für Staatsangehörige der EU, des EWR oder der Schweiz, die in der EU, dem EWR oder der Schweiz einen vergleichbaren Hochschulabschluss erworben haben; sonstige Berufsqualifikationen finden über § 9 HwO i.V.m. der EU/EWR-Handwerk-Verordnung (EU/EWR HwV) Berücksichtigung. Eine Eintragung kann des Weiteren bei Vorliegen einer der Meisterprüfung gleichwertigen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Prüfung erfolgen (z.B. Industriemeisterin/Industriemeister).

Die zuständige Stelle beurteilt, ob die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt sind. Die Entscheidung über die Eintragung trifft ebenfalls die zuständige Stelle.


Anlage A zu § 1 Absatz 2 Handwerksordnung (HwO)

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige (Betriebsstätte) liegt.  

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.


Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner

  • Hochschulzeugnis oder Fachschulzeugnis einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule

Anträge und Formulare können bei der zuständigen Stelle angefragt werden.