Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.


Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern


keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)


  • Identifikationsnummer
  • Geburtsdatum

Elektronische Lohnsteuerkarte, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerabzug, ELSTER, Nebenarbeitgeber, ELStAM, Hauptarbeitgeber