Dienstleistung
Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Bei Arbeitsunfällen oder einer Berufskrankheit übernimmt die Unfallversicherung statt der Krankenversicherung die Kosten für Heilmittel.