Dienstleistung
Herstellung bilanzierter Diäten: Genehmigung
Bilanzierte Diäten dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 12,00 - 2.060,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz unbd Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Sachkunde des Antragstellers