Diäteische Lebensmittel mit einem Zusatz von Jodverbindungen dürfen nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Stelle hergestellt werden.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühr: EUR 12,00 - 2.060,00

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


  • Nachweis der Sachkunde des Antragstellers