Dienstleistung
Herstellung von Nitritpökelsalz: Genehmigung
Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 12,00 - 2.060,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
- amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen
Hinweise (Besonderheiten)
Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.