Die Herstellung von Nitritpökelsalz bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühr: EUR 12,00 - 2.060,00

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


  • amtliches Führungszeugnis für den für die Herstellung Verantwortlichen

Die Produktion muss in einem separaten Raum stattfinden.