Dienstleistung
Hufbeschlaglehrschmied/ -schmiedin Anerkennung
Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV)
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben des Abschnitts XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Monat
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
erforderliche Unterlagen
Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.