Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.