Beschädigte oder unleserlich gewordene Kennzeichenschilder müssen unverzüglich ersetzt werden.


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Der Antrag ist im Regelfall formlos persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei Verlust auch Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

Verlusterklärung über die Zulassungsbescheinigung bzw. vorderes oder hinteres Kennzeichen
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Kraftfahrzeugkennzeichen Ersatz, unleserliche Schilder, Diebstahl, beschädigte Schilder, unleserliche Kennzeichen, Verlust von Kennzeichen, neue Kennzeichen beschädigt Kennzeichen, fehlende Prüfplaketten