Medienzentren und Bildstellen unterstützen den Schulträger hinsichtlich der Versorgung von Schulen, Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen mit geeigneten Medien und entsprechenden Geräten. Sie beraten über deren Einsatz und bilden Lehrkräfte sowie Multiplikatoren der Jugend- und Erwachsenenbildung medienpädagogisch und medientechnisch weiter.

Im Vordergrund steht die Vermittlung von Grundlagenkenntnissen zur Video- und Tonproduktion, Handhabung der Technik, Kameraführung und Bildgestaltung sowie die aktive Anwendung der vermittelten Theorie.

Medienzentren und Bildstellen halten ein umfangreiches Angebot diverser Medien mit  notwendigen Nutzungsrechten und Geräten vor und bieten einen entsprechenden technischen Service. Medienzentren in staatlicher, kommunaler oder kirchlicher Trägerschaft folgen einem gemeinnützigen Bildungsauftrag.

Voraussetzungen:
Zugehörigkeit zu Schulen (Lehrkräfte), Behörden, gemeinnützigen bzw. eingetragenen Vereinen, außerschulischen Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden, sowie Institutionen der Jugend- und Erwachsenenbildung.  Der Verleih an Privatpersonen unterliegt den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.


Eventuell anfallende Gebühren unterliegen den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.


Die Fristen richten sich nach den Entleihbedingungen der jeweiligen Einrichtung.


Wenden Sie sich an das zuständige Medienzentrum bzw. die zuständige Bildstelle.


Unter Umständen müssen Berechtigungsnachweise vorgelegt werden.


Anträge und Formulare sind in der jeweiligen Einrichtung erhältlich.


Zunehmend ist auch der Zugriff auf Online-Medien möglich.


Kreismedienzentrum, Kreisbildstelle, Kreisbildzentren