Dienstleistung
Nutzungsgenehmigung von Mineralwasserbrunnen: Erteilung
Natürliches Mineralwasser darf nur aus Quellen gewonnen werden, für die eine Nutzungsgenehmigung erteilt wurde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 390,00 - 920,00
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
erforderliche Unterlagen
Die Antragsunterlagen müssen die Forderungen gemäß § 5 Anlage 1 Verordnung über natürliches Mineralwasser, Quellwasser und Tafelwasser (Min/TafelWV) sowie der Anlage 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung und Nutzungsgenehmigung von natürlichem Mineralwasser erfüllen.