Preisrechtliche Prüfungen sind eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand. Im Jahr 2004 wurden bei bundesweit 3.655 Prüfungen öffentlicher Aufträge 24% der Fälle preisrechtlich beanstandet. Hieraus resultierten Einsparungen von rund 35 Mio. EUR.

Geprüft werden Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen - außer Bauleistungen - auch Mieten und Pachten. Die Preise von Bauleistungen gemäß Baupreisverordnung (VO PR 1/72) werden seit Juli 1999 nicht mehr preisrechtlich geprüft.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei den neutralen Preisbehörden (Preisüberwachungsstellen) der Regierungsvertretungen. Diese sind auch zuständig für Kostenprüfungen nach Zuwendungsrecht.

Bei Differenzen in der Auslegung von Prüfergebnissen kann die oberste Preisbehörde des Landes Niedersachsen, die Preisbildungsstelle beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, eingeschaltet werden.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.