Wenn eine Rufnummer rechtswidrig genutzt wird, kann die Bundesnetzagentur einschreiten und geeignete Maßnahmen ergreifen.

Ein Missbrauch einer Rufnummer kann vorliegen, wenn

  • Sie unter einer kostenpflichtigen Rufnummer in eine Warteschleife geraten und Ihr Anliegen nicht bearbeitet wird.
  • ein Unternehmen für Vertragsfragen als telefonischen Kontakt lediglich eine hochpreisige Rufnummer bereit stellt
  • Sie eine telefonische Bandansage erhalten, die Sie zu einem Rückruf verlocken soll z.B. durch Mitteilung eines angeblichen Gewinns
  • Sie mit belästigendem Anrufverhalten konfrontiert werden, z.B. bei Werbeanrufen an Sonn- und Feiertagen
  • Verwirrende, fehlende oder fehlerhafte Preisangaben über die Verbindungskosten bei Anwahl einer teuren Rufnummer (z.B. (0)900er-Rufnummern, (0)180er-Rufnummern).
  • Zu Beginn eines Telefongespräches nach der Anwahl teurer Rufnummern oder nach der Anwahl von Call by Call – Rufnummern keine oder eine falsche Preisansage genannt wird.
  • Bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst keine Preisansage für die Verbindungskosten des weitervermittelten Gesprächs angesagt werden
  • Bei einem Gespräch zu einer (0)900er-Rufnummer nach einer Stunde keine netzseitige Zwangstrennung der Verbindung erfolgt ist
  • in postalischen Werbeschreiben eine erhebliche Irreführung des Adressaten erfolgt mit dem Zweck, eine Antwort unter der angegebenen Rufnummer abzugeben
  • Sie unverlangte Werbe-SMS oder sonstige elektronische Werbenachrichten über Messenger (zum Beispiel über Facebook, Whatsapp, SIMSme, Threema oder Line) erhalten.
  • Sie E-Mail-Spam erhalten, in dem Rufnummern beworben werden  (unverlangte Werbe-E-Mails).
  • Sie Fax-Spam erhalten, also unverlangte Werbe-Faxe.
  • Sie Ping-Anrufe erhalten, also Anrufe, bei denen das Telefon nur kurz zu dem Zweck geklingelt hat, einen Rückruf zu provozieren
  • durch ein Handy- oder Internetdialer von Ihrem Anschluss aus selbsttätig Verbindungen zu teuren Rufnummern hergestellt werden
  • ihr Internetrouter oder Ihre Telefonanlage durch Dritte gehackt worden ist und in der Folge kostenpflichtige Verbindungen generiert werden oder
  • Ihnen unerklärliche Rechnungsposten wie z.B. für Abodienste auf der Telefonrechnung abgerechnet werden.

Eine nachgewiesene rechtswidrige Nutzung der Rufnummer kann je nach Ausmaß des Verstoßes geahndet werden durch:

  • Rüge oder Abmahnung,
  • die Anordnung der Abschaltung von Rufnummern,
  • Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote,
  • Portierungsverbote,
  • Geschäftsmodelluntersagung oder
  • Schaltungsverbote.

Um den Rufnummernmissbrauch zu bekämpfen, sollten Sie der Bundesnetzagentur möglichst detaillierte Hinweise zu dem Sachverhalt des Rufnummernmissbrauches mitteilen. Vorhandene Unterlagen wie Einzelverbindungsnachweise oder Screenshots besuchter Internetseiten sind beizufügen.


  • Die Benachrichtigung über eine bei der Behörde eingegangene Beschwerde erfolgt zeitnah
  • Die Bearbeitungszeit des Gesamtvorgangs variiert u.a. je nach Komplexität, Beweislage und Beschwerdeaufkommen.

Sie können ihre Beschwerde online oder durch ein PDF-Formblatt einreichen.

Wenn Sie Ihre Beschwerde online einreichen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite der Bundesnetzagentur (BNetzA ) und folgen Sie den Hinweisen
  • Füllen Sie die vorgegebenen Felder so gut wie möglich aus, Sie können auch Dokumente hochladen
  • Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
  • Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können
  • Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
  • Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf ihrer Internetseite:  www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
  • Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert

Wenn Sie die Beschwerde per Post, Fax oder E-Mail einreichen möchten:

  • Laden Sie das Formular online herunter ( hier ) und drucken Sie es aus
  • Füllen Sie den Vordruck aus
  • Senden Sie das ausgefüllte Formular per Post, per Fax oder per E-Mail an die Bundesnetzagentur
  • Sie können die Beschwerde auch formlos mittels E-Mail oder schriftlich per Brief oder Fax einreichen
  • Die BNetzA nimmt Ihre Beschwerde entgegen und sendet eine Eingangsbestätigung mit einem Aktenzeichen zu
  • Die BNetzA prüft Ihre Beschwerde und leitet ggf. Ermittlungen ein, die in ein Verwaltungsverfahren münden können.
  • Je nach Ausgang des Verfahrens werden Maßnahmen angeordnet
  • Die BNetzA informiert über alle ergriffenen Maßnahmen (bis auf Rügen und Abmahnungen) auf Ihrer Internetseite: www.bundesnetzagentur.de/massnahmenliste
  • Sie werden über den Ausgang des Verfahrens regelmäßig auch mit individueller Benachrichtigung informiert

  • sämtliche Unterlagen, mit denen sich der Rufnummernmissbrauch rekonstruieren und belegen lässt
  • Beschwerden können Sie online auf der Internetseite der Bundesnetzagentur einreichen.

  • Formulare: PDF-Dokumente für postalische Beschwerden vorhanden
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Bundesnetzagentur: Beschwerde einreichen

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