Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.


Es fallen keine Gebühren an.


Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.


Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.


  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises

  • aktuelles Lichtbild
  • ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis

Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.


Formular zur Verlängerung des Schwerbehindertenausweises auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie

Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.

Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen"  können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.


Termine und Orte der Sprechtage auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Kontaktformular auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie