Seit 01.01.2014 gibt es in Niedersachsen eine neue seniorenpolitische Beratungsstruktur.

Die neuen Beratungsstellen ersetzen dabei nicht nur die bisherige Form der Seniorenservicebüros, sondern sie führen zudem das Aufgabenfeld der Pflegestützpunkte (PSP) in die Beratungsstellen ein. Dadurch wird das Nebeneinander der genannten Beratungsstellen aufgehoben und eine gemeinsame Beratungsstelle geschaffen. Dies baut Doppelstrukturen ab und führt zu einer optimierten Beratung aus einer Hand.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bieten den Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Angehörigen Beratung zu allen seniorenrelevanten Themen und zu Fragen der Pflege.

Die Pflegeberatung im engeren Sinne nach den §§ 7 und 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI) durch die Pflegekasssen bleibt unverändert erhalten.

Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen bauen darüber hinaus ein lokales Netzwerk von ehrenamtlichen, nachbarschaftlichen und professionellen Anbietern auf. Zudem fungieren sie als Impulsgeber für die Entwicklung innovativer Angebote für die Zielgruppen. Die Potenziale älterer Menschen werden weiterhin gestärkt und genutzt, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität bewahrt und gefördert.


§ 7 Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
§ 7a Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
Informationen zu Beratungsstrukturen für ältere Menschen

Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Landeshauptstadt Hannover, der Region Hannover und der Stadt Göttingen.


Übersicht der Senioren- und Plegestützpunkte Niedersachsen; Herausgegeben vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung [PDF]

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Das Qualifizierungsprogramm „DUO“ ist ein wichtiges Aufgabengebiet der Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen. Die Qualifizierung der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter erfolgt unter dem Dach der Freiwilligenakademie Niedersachsen. Die Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen vermitteln die Einsätze der ehrenamtlichen Seniorenbegleiterinnen und –begleiter.

Das Programm „DUO“ umfasst im Wesentlichen die Alltagsbegleitung von Seniorinnen und Senioren und ist von den Niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten nach den §§ 45b und c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SBG XI) zu unterscheiden. Bitte beachten Sie die dortigen Informationen.


§ 45b Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)
§ 45c Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI)

Senioren- und Pflegestützpunkte Niedersachsen, Seniorenbegleiter