Dienstleistung
Sonderrufnummer für Zugewanderte und an der Zuwanderung Interessierte – Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Kooperation mit der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
Sie möchten nach Deutschland zuwandern oder sind bereits zugewandert? Über die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ erhalten Sie unter der Telefonnummer +49 30 1815 - 1111 eine telefonische Beratung zu den Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, zu studieren oder eine Ausbildung zu beginnen.
Die Hotline-Beratung gibt Ihnen auf Deutsch oder auf Englisch Auskunft zu folgenden Themen:
- Anerkennung Ihrer ausländischen Abschlüsse (Anerkennungsverfahren für Berufs- Studien- und Schulabschlüsse; Angabe der zuständigen Anerkennungsstelle und des entsprechenden deutschen Berufs [Referenzberuf])
- Einreise und Aufenthalt in Deutschland (Zuwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit; Visum; Aufenthaltstitel; Ehegatten- und Familiennachzug)
- Spracherwerb (Angebote zum Deutschlernen; Integrationskurse; berufsbezogene Sprachkurse; Deutsch für Kinder und Jugendliche; Angebote zum Deutschlernen im Ausland)
- Studium und Ausbildung (Voraussetzungen für ein Studium/Ausbildung, Beratungsangebote, Perspektiven für Studienabsolventen/Auszubildende)
- Arbeit und Beruf (Arbeitssuche; Arbeitsbedingungen; Arbeitsförderung; Arbeitsmarktchancen; Vermittlungsdienstleistungen; Sozialversicherung/Steuern
Welche Gebühren fallen an?
Wenn Sie aus dem Festnetz anrufen, fallen die ortsüblichen Telefongebühren an. Die Kosten für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können davon abweichen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, gilt der jeweilige Auslandspreis Ihres Tarifs.
erforderliche Unterlagen
Für die Hotline-Beratung benötigen Sie keine Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz)
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern (Beschäftigungsverordnung)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz)
Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Berater und Beraterinnen können Ihnen nur allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen erteilen. Die Entscheidung, ob bei Ihnen persönlich die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels erfüllt sind, trifft immer die zuständige Deutsche Botschaft bzw. die zuständige Ausländerbehörde.
Eine Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen wird nicht von den Beratern und Beraterinnen der Hotline vorgenommen, sondern von den zuständigen Stellen in den Bundesländern.
Weiterführende Informationen
Zentrales Willkommens-Portal
Informationen über die Hotline und ihre Angebote, Telefonnummer und Sprechzeiten
Flyer zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
weitere Informationen vom Bundesamt für Migration und Flüchltinge (BMAF)
Portal Anerkennung in Deutschland
Beratungsstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung“ (IQ-Beratungsstellen)