Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung anzumelden.

Die Sozialversicherung gliedert sich in folgende Bereiche:

  • die gesetzliche  Rentenversicherung  (GRV)
  • die gesetzliche Krankenversicherung  (GKV)
  • die gesetzliche  Unfallversicherung  (GUV)
  • die soziale  Pflegeversicherung  (SPV)

Manchmal bestehen jedoch Unsicherheiten über die Versicherungspflicht, z.B. wenn nicht klar ist, ob ein neu eingestellter Mitarbeiter den Status eines Arbeitnehmers (abhängig Beschäftigter) oder eines freien Mitarbeiters (selbstständig Tätiger) hat. In diesem Falle müssen Sie (und/oder Ihr Arbeitnehmer) die Durchführung eines Anfrageverfahrens beantragen.

Im Rahmen des Verfahrens wird für den Einzelfall geklärt, ob Versicherungspflicht besteht.

Sie können sich so unter Umständen vor erheblichen Beitragsnachforderungen in der Zukunft schützen.


Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Zuständigkeit liegt bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.


Deutsche Rentenversicherung Bund

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



Antragsformulare zur Statusfeststellung

V091 - Berechnungsgrößen und Beitragswerte 2013
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V010 - Fragebogen zur Feststellung der Rentenversicherungspflicht oder -versicherungsfreiheit von Gewerbetreibenden in Handwerksbetrieben
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