Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Haftpflicht, Straßenbeleuchtung, umgefahren, angefahren, Unfall, beschädigt