Dienstleistung
Unternehmenskarte: Erneuerung - wegen Fristablauf
Die Unternehmenskarte ist regelmäßig und vor Ablauf der 5-Jahresfrist nach Ausstellung zu erneuern.
Eine nicht mehr benötigte Unternehmenskarte ist an die zuständige Stelle zurückzugeben.
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.