Dienstleistung
vorgesehen zum Löschen - Sachverständige zur Zertifizierung von Erstbehandlungsanlagen von Altgeräten
Betreiber einer Erstbehandlungsanlage sind zur ordnungsgemäßen Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet und müssen die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Anforderungen nach Elektro- und Elektronikgesetz vor Beginn und dann regelmäßig wiederkehrend durch einen geeigneten Sachverständigen prüfen und nachweisen lassen.
Schlagwörter
überprüfen, Prüfer, Elektronikgerätegesetz, zertifizieren