Dienstleistung
Vorläufiges Biergesetz - Zulassung von Ausnahmen
Die Bereitung von Bier ("besonderes Bier"), das den Vorgaben des vorläufigen Biergesetzes (VorlBierG) nicht entspricht, kann auf Antrag zugelassen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren betragen je nach Aufwand zwischen 12,00 Euro und 2.060,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristvorgabe.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
-
detailierte Beschreibung
- des Produkts und
- der Abweichung vom Vorläufigen Biergesetz
- ggf. Rezepturangaben
Rechtsgrundlage(n)
- Vorläufiges Biergesetz (Vorl.BierG)