Dienstleistung
Werkstattkarte: Rückgabe
Im Falle eines Wechsels des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bzw. auf Verlangen des Unternehmens ist die Werkstattkarte von der verantwortlichen Fachkraft unverzüglich der Werkstatt zurückzugeben.
Informationen auf den Internetseiten der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Werkstattkarte ist der zuständigen Stelle zeitnah zurückzugeben.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Wird die Werkstattkarte von der Fachkraft nicht zurückgegeben, hat der Unternehmer/die Unternhmerin die zuständige Stelle unverzüglich von der Weigerung der Kartenrückgabe zu unterrichten und nachzuweisen, dass alles unternommen wurde, um die von der verantwortlichen Fachkraft mitgenommene und nicht zurückgegebene Werkstattkarte zurückzuerhalten.