Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Schiffdorf

Für Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind, werden Abwassergebühren erhoben. Berechnungsmaßstab hierfür ist der Frischwasserverbrauch. Dieser wird der Gemeinde Schiffdorf einmal im Jahr vom Wasserverband Wesermünde übermittelt. Die abgerechnete Menge wird als Vorauszahlung für das Folgejahr angesetzt. Die Änderung der Vorauszahlung ist jederzeit möglich.

Zurzeit beträgt die Abwassergebühr 3,00 € je m³.

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage gelangt sind (z. B. für die Gartenbewässerung) können auf Antrag abgesetzt werden, so dass hierfür keine Abwassergebühren zu zahlen sind.