Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.

Die Zuständigkeit liegt beim entsprechenden Sozialamt des Landkreises und bei der kreisfreien Stadt.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.


Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.


Deutsche Rentenversicherung: Fragen und Antworten zur Grundsicherung


Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)